Häufig gestellte Fragen
Eine Berufung ist möglich, wenn Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach Zustellung Ihres Bescheids können Sie bei der zuständigen Behörde Einsprache erheben.
Während einer Prüfung fordert die Behörde Belege und Informationen an. Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung relevanter Dokumente und vertreten Sie in Gesprächen, um den Prozess effizient zu gestalten.
Wesentlich sind alle Bescheinigungen und Quittungen, die den zu viel gezahlten Betrag belegen. Wir prüfen Ihre Dokumente und reichen fristgerecht einen vollständigen Antrag auf Rückerstattung ein.
Ja, wir streben stets eine einvernehmliche Lösung an und verhandeln mit den Behörden, bevor wir den gerichtlichen Weg beschreiten.
Für Einsprachefristen gelten in der Regel 30 Tage ab Erhalt des Bescheids. Bei Rückforderungen sind Fristen von bis zu fünf Jahren nach Steuerabschluss möglich.
Bravina bietet umfassende Vertretung in Einsprache-, Beschwerde- und Revisionsverfahren vor allen kantonalen und eidgenössischen Instanzen.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden transparent in einem Kostenvoranschlag aufgeführt. Eine erste Abschätzung erhalten Sie in einem unverbindlichen Gespräch.
Wir bieten eine Erstberatung zu Pauschalkonditionen an. Details zu Konditionen besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Sie erreichen uns telefonisch unter +41764639548 oder per E-Mail über das Kontaktformular auf Bravinas Website.